Bei diesen Projekten haben wir die Architekten bei der Sanierung von erhaltenswerten Gebäuden begleitet. Da die Baukosten über 30 % des Gebäudeversicherungswertes lagen, müssen gemäss Kantonalem Energiegesetz der sommerliche und winterliche Wärmeschutz sowie gebäudetechnischen Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Gemeinsam mit den Architekten haben wir Konzepte erarbeitet, welche die Anforderungen der Denkmalpflege erfüllen und wirtschaftlich tragbar sind. Der Kanton Luzern hat die Ausnahmebewilligungen im Bereich winterlicher Wärmeschutz erteilt.