Lärmschutz
Menschen und deren Lebensräume sind von Gesetzes wegen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Wir unterbreiten projektspezifische Lärmschutzmassnahmen und beurteilen deren Wirkung mittels Berechnungen und Simulationen, sodass Ihr Bauprojekt aus lärmrechtlicher Sicht bewilligungsfähig ist. Im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens oder des Baugesuchs verfassen wir die erforderlichen Gutachten sowie Nachweise für Strassen- und Eisenbahnlärm, Parkierungsanlagen sowie haustechnische Anlagen.